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Formulare Stutbuch Calificado Körung

Fohleneintragungen und Körung 2008

 

Eintragungsreise Termin 2008

 

Bitte melden Sie Ihre Fohlen aus 2008 und die zur Körung in 2008 anstehenden Pferde bei der Geschäftsstelle an.

Die bereits in 2007 gemeldeten Pferde müssen nicht noch einmal angemeldet werden.

Trotz Nachfrage sieht sich das LG ANCCE nicht in der Lage die gemachten Terminzusagen einzuhalten.

Vielmehr soll jetzt im Mai 2008 ein massiver Versuch gemacht werden, die beiden Vereine in Deutschland zur Zusammenarbeit zu zwingen.

Wir halten die jetzige Situation in Deutschland für ein Unding. Für alle Eigentümer von PRE ist die Situation völlig unbefriedigend.

Es kann einfach nicht sein, das geziehlt Desinformationen gestreut werden, um strategische Vorteile zu erziehlen.

So ist z.B. die verbreitete Information, das Pferde, die nicht auf den aktuellen Eigentümer eingetragen sind, aus dem Stutbuch gestrichen werden, schlichtweg falsch.

Die ANCCE möchte natürlich von allen Pferden wissen, wo sie aktuell stehen. Wie von uns vielfach veröffentlicht ist es daher sehr wichtig, die

Bestandsmeldung

auszufüllen und an uns zu senden. Wir leiten sie dann umgehend weiter. Weitere Info's gibt es auch unten auf der Seite.

 

Die AACCPRE hat als einzige Organisation bereits im letzten Jahr Tierärzte noch durch die Cria Caballar schulen lassen. Diese Tierärzte wurden jedoch von der ANCCE nicht anerkannt und durften bisher auch keinerlei Eintragung vornehmen.

In Absprache mit der ANCCE haben wir einen Tierarzt benannt, der genau wie im letzten Jahr mit einem Vertreter der AACCPRE eine Rundreise durch Deutschland machen wird. Dabei werden alle Fohlen aufgenommen, inclusive der Blutentnahme für die DNA.

Dazu müssen alle Fohlen mit dem Anmeldebogen 

Solicitud de Servicio Internacional 

bei uns gemeldet werden.

Gleichzeitig haben wir beantragt, daß zur gleichen Reise ein spanischer authorisierter Tierarzt nach Deutschland kommt, um die Körungen vorzunehmen.

Die Körung wird ebenfalls mit dem 

Solicitud de Servicio Internacional 

gemeldet.

Dieses Meldeformular muß von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden. Damit wird Ihr Pferd von uns beim Stutbuch angemeldet.

Wir bitten Sie daher alle Pferde die zur Fohleneintragung und zur Körung anstehen, bis

Meldeschluss  30.09.2007

bei uns zu melden. Ihre Anmeldungen werden nach Spanien weitergeleitet, das Stutbuch übersendet uns dann die zur Eintragung notwenigen Unterlagen, die bereits für jedes Pferd ausgestellt werden. Daher sind auch keine Nachmeldungen möglich.

 

Bitte denken Sie daran, daß erst bei der Eintragung der Chip gesetzt und die Blutprobe entnommen wird.

Diese Kosten sind in der Meldgebühr bereits enthalten.

Da wir gegenüber dem Stutbuch für die Kosten gerade stehen müssen, werden nur Anmeldungen weitergeleitet, die von Ihnen direkt bei uns abgegeben werden und für die die Meldegebühren entrichtet sind.

 

Gebühren:

 

Fohleneintragung: 200,-- Euro

 

In diesen Betrag sind die Kosten für die Anreise enthalten.

Die Kosten für das Stutbuch 75,-- Euro, den Tierarzt 60,-- Euro, und den Service durch die Geschäftsstelle sind ebenfalls enthalten.

Wenn Sie die Kosten für den Tierarzt mit Chip, Chipsetzen und die Blutentnahme abrechnen, entsprechen die Kosten ca. denen des Vorjahres.

 

Körung: 140,-- Euro

 

In diesen Betrag sind die Kosten für die Anreise enthalten.

Die Kosten für das Stutbuch 35,-- Euro, den Delegierten des Stutbuchs von 35,-- Euro, und den Service durch die Geschäftsstelle sind ebenfalls enthalten.

 

Bitte schicken Sie den Antrag auf Eintragung oder Körung

Solicitud de Servicio Internacional

mit den benötigten Unterlagen (Fotokopie des Deckschein und der Geburtsbestätigung bei Fohlen und Fotokopie der Papiere bei einer Körung)   an die Geschäftsstelle:

 

Geschäftsstelle AACCPRE

An der Molkerei 8

56288 KASTELLAUN

 

und überweisen Sie die Meldegebühr unter Hinweis auf die Pferdenamen auf unser Gebührenkonto bei der

Raifeisenbank Kastellaun

Konto Nr. 5011059

Bankleitzahl 56061151

 

Bitte legen Sie der Meldung eine Kopie des Überweisungsträgers bei.

 

Zu Ihrer Information hier die Erläuterungen des Stutbuchs - LG ANCCE

 

STUTBUCH DES PFERDES REINER SPANISCHER RASSE ANCCE

 

Internationaler Bereich

 

VORGEHENSWEISE FÜR DIE EINTRAGUNGEN 2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

obwohl in den meisten Ländern das Abkommen noch nicht unterschrieben wurde, werden wir wegen der hohen Anzahl an noch ausstehenden EINTRAGUNGEN im internationalen Bereich mit denselben beginnen, und dafür bitten wir Sie um Zusammenarbeit, um diese Aufgabe in Ihrem Land abzuwickeln.

 

Zum angemessenen Zeitpunkt wird das entsprechende Abkommen mit der kooperierenden Organisation unterschrieben, welche nach vorhergehendem Vorschlag durch die Kommission des Stutbuchs für PRE (LG PRE) und die entscheidungstragenden Organe der ANCCE die Zustimmung des Ministeriums für Landwirtschaft vorweisen kann. Trotz dieser Situation haben wir aufgrund der Dringlichkeit in all diesen Ländern entschieden, schon mit den Eintragungsarbeiten zu beginnen, noch ehe diese Unterschrift geleistet wurde.

 

Wie in vorhergegangenen Mitteilungen bereits erwähnt wurde, ist der erste Handlungsschritt, den jeder Pferdebesitzer unternehmen muss, noch bevor er irgendeine der Dienstleistungen beantragt, die Übermittlung des akzuellen Bestandes der Zucht („primer estado inicial der la ganaderia“) an die Zentrale des Stutbuchs für PRE der ANCCE (LG PRE ANCCE).

 

 

Die VORGEHENSWEISE für die EINTRAGUNGEN 2007 ist wie folgt:

 

1. Schritt: Den Antrag auf internationale Dienstleistungen („Solicitud de Servicio internacional“) ausfüllen

  Antrag zum Downloaden

 

Der Verein muss den Pferdebesitzern das Antragsformular für internationale Dienstleistungen, das im Anhang mitgeschickt wurde, zugänglich machen. In diesem Dokument werden (auf Spanisch und auf Englisch) alle Dienstleistungen aufgelistet, die der Pferdebesitzer beantragen kann, und auf dieser Liste trägt er seine Exemplare ein, für die er die Dienstleistung beantragt, d.h. die Pferde, die zum Zeitpunkt des Antrags  auf der Liste mit seinen Pferdebestand aufgeführt sind. Deswegen ist es absolut notwendig, dass, bevor irgendeine Leistung erbracht wird, der Pferdebesitzer seinen aktuellen Pferdebestand angegeben hat, dieser in der Zentrale des LG PRE ANCCE bearbeitet worden ist und das Anrecht auf die Tiere mittels der zugehörigen Dokumente nachgewiesen wurde.

 

Wenn der Antrag auf Dienstleistungen ausgefüllt wird, ist es unbedingt notwendig, ALLE Abschnitte auszufüllen.

 

Im konkreten Fall der Eintragungen, hat die entsprechende Dienstleistung die Nummer 103.

 

Der Antrag auf Eintragung muss von dem Besitzer des Produkts gestellt werden, der, falls er nicht Besitzer der Mutterstute ist, mit jedem gültigen Mittel nachweisen muss, dass er das Eigentumsrecht an besagtem Produkt besitzt, und er muss unbedingt den Originaldeckschein vorlegen, der ihm beim Verkauf anvertraut  wurde. Der Züchter, der in den Ausweispapieren und in den Registern eingetragen wird, ist der Besitzer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Geburt.

 

Sobald dieser Antrag von dem Pferdebesitzer ausgefüllt wurde, muss er dem Verein der mit dem Stutbuch zusammenarbeitet vorgelegt werden, IMMER mit beigefügter Fotokopie des Deck/Geburtsscheins. Es ist absolut notwenig, dem autorisiertem Tierarzt den Original-Deckschein vorzulegen, bevor die Identifikation der Tiere vorgenommen wird.

 

Falls es Widersprüchlichkeiten gibt, muss man immer den Original-Deckschein verlangen, der von demjenigen ausgestellt wird, der zum Zeitpunkt des Deckaktes Besitzer des Hengstes ist.

 

 

2. Schritt: Zahlung

 

Der Pferdebesitzer zahlt die Summe, die für die Eintragung der Tiere vorgesehen ist, wobei er die Zahlungsart benutzt, die sein Verein vorgibt. Dieser Tarif für die Eintragung besteht aus der Summe, die der Verein für seine  Verwaltungsarbeit veranschlagt und aus dem Anteil, welchen die Zentrale des LG PRE ANCCE kassiert (75 Euro), wobei dieser Tarif sowohl auf der Internetseite des Vereins als auch auf unserer veröffentlicht werden muss. (Es ist notwendig, dass der Verein im Vorab die Zentrale des LG PRE ANCCE informiert, welche Kosten er für die Bearbeitung der Einragung der Pferde, die er durchführt, veranschlagt.)

 

Der Verein muss die Summe bezahlen, die der Zentrale des LG PRE ANCCE zusteht, wobei er als Zahlungsmethode die Zahlung per Internet benutzt, die zu diesem Zweck eingerichtet wurde; dafür wird eine Kreditkarte mit einem Schlüssel benutzt, den wir ihm zukommen lassen, damit er dieses System in Anspruch nehmen kann.

 

 

3. Schritt: Die Dokumente an die Zentrale des Stutbuchs in Spanien schicken

 

Sobald der Verein jeden Antrag und die entsprechende Zahlung überprüft hat, schickt er uns alle zur Eintragung gehörigen Informationen, die korrekt beantragt und bezahlt wurden, an die Zentrale des LG PRE ANCCE, das heißt, er schickt die richtig ausgefüllten Originale der Antragsformulare mit einer Fotokopie der Deckscheine an folgende Adresse:

 

Área Interancioal del LibroGenealógico

Torneo Parque Empresarial

C/ Astronomía 1

Torre 3, Planta 9, Oficina 5

41015 Sevilla

España

 

Außer dass er uns diese Information in ausgedruckter Form schickt, muss der Verein uns in SPANISCHER Sprache die Daten übermitteln, die in  ACCESS – INTERNATIONAL 1 – SOLICITUD DE SERVICIO Y CERTIFICADO DE CUBRICION von ihm verlangt werden, in dem Formular, das wir beigefügt haben, damit er es uns regelmäßig per E-Mail an folgende Adresse sendet:

internacional@lgpreancce.com

 

Wichtig: Dieser Vorgang kann nicht durchgeführt werden, ohne von der Zentrale des LG PRE ANCCE all diese Informationen bekommen zu haben, sowohl den Antrag unter ACCESS – INTERNACIONAL 1 – SOLCITUD DE SERVICIO Y CERTIFICADO CUBRICION, als auch die Dokumente in ausgedruckter Form.

 

4. Schritt: Vorbereitung des Voreintragungs-Scheins und des Materials in Spanien und anschließende Versendung an den Verein

 

Sobald all diese Informationen in der Zentrale des LG PRE ANCCE eingegangen sind, werden die Etiketten ausgedruckt, die zu jedem Voreintragungs-Schein gehören und sie werden als nächster Schritt des Verfahrens dem Verein zugesandt. Zusätzlich zu jedem Voreintragungs-Schein schicken wir für jedes Fohlen auch zwei Karten für die Blutprobe mit und, wenn dies  beantragt wurde, den Mikrochip. Es ist wichtig, dass der Tierarzt informiert wird, dass für jedes Tier zwei gleiche Blutkarten vorgesehen sind.

 

Außerdem ist es wichtig, für jedes einzutragende Fohlen eine Blutprobe der Mutter zu entnehmen; dafür werden für jede Mutterstute zwei zusätzliche Blutprobe-Karten und ein Antragsformular für eine Analyse mit den eingetragenen Daten der Stute mitgeschickt.

Dies dient dem Aufbau einer Blutbank, mit deren Hilfe in Zukunft genetische Studien vererbbarer Krankheiten, genetische Bestimmungen der Fellfarbe etc. durchgeführt werden können. Diese Analyse der Mutterstuten sind für den Pferdebesitzer kostenlos.

 

Damit es bei der Versendung all dieser Dokumente keine Probleme gibt,  muss der Verein uns per E-Mail an internacional@lgpreancce.com deutlich mitteilen, an welche Postadresse wir all diese Dokumente schicken sollen.

 

 

5. Schritt: Tätigkeit des anerkannten Tierarztes

 

Von diesem Moment an kann man bereits den erkannten Tierarzt des Gebiets kontaktieren und ihm das gesamte Material zukommen lassen, damit er seine Tätigkeit durchführt (es handelt sich um das Dokument für die Voreintragung des Fohlens „Documento de Preinscipción“, das Dokument für die Blutanalyse der Mutter, Blutkarten für das Fohlen und die Mutterstute und evt. ein Mikrochip für das Fohlen).

 

Solange das entsprechende Abkommen (für den kooperierenden Verein) noch nicht unterzeichnet wurde, ist es notwendig, weiter mit den Tierärzten zusammenzuarbeiten, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt autorisiert sind. Der Verein muss uns besagte Tierärzte aufgelistet an die Zentrale des LG PRE ANCCE schicken, denn  der Tierarzt, der die Besichtigung des Fohlens durchgeführt hat, wird im Begleitdokument (Pferdepass) angegeben.

 

Der anerkannte Tierarzt begibt sich, nachdem er die Dokumente und das Material erhalten hat, zu dem vereinbarten Ort, um die Identifikation der/des Produkte/s durchzuführen, was bedeutet, dass folgende Handlungen in einem einzigen Vorgang durchgeführt werden müssen:

 

- Besichtigung  des Fohlens mit Eintragung seiner Kennzeichen (im internationalen Sprachgebrauch)

- Setzen des Mikrochip. Der Mirkochip muss obligatorisch 15-stellig sein.

- Blutentnahme (so wie es im Anhang beschrieben wird). Hier muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass zwei Blutkarten für jedes Fohlen und 2 für jede Mutterstute benötigt werden.

 

Als allgemeine Regel muss die Identifikation im Beisein der Mutter innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des Fohlens geschehen. Im Jahr 2007 und aufgrund der Ausnahmesituation werden keine Extrakosten berechnet, wenn Tiere außerhalb des Zeitlimits eingetragen werden.

 

Es ist absolut wichtig, dass der Tierarzt zum Zeitpunkt der Identifikation den Original-Deckschein verlangt und ihn anschließend an den Verein zurück schickt.

 

Nach diesen  Handlungsschritten fertigt der Tierarzt den Voreintragungs-Schein des Fohlens an (dreifache Ausfertigung) für folgende Empfänger:

 

- Ein Exemplar für den Antragssteller. Es ist wichtig, dass dieses Dokument an den Besitzer vor Ort ausgehändigt wird, sobald der Tierarzt fertig ist. Der Besitzer des Produkts verfügt ab diesem Zeitpunkt damit über ein offizielles Dokument, das von dem anerkannten Tierarzt ausgefertigt wurde, nämlich den Voreintragungs-Schein. Dieses Exemplar  enthält einen Verkaufs-Vermerk, da im Falle eines Verkaufs des Produktes der Käufer eine Kopie des Voreintragungs-Scheins richtig ausgefüllt an den in dem entsprechenden Land mit der LG PRE ANCCE kooperierenden Verein schickt. Der kooperierende Verein ist dafür verantwortlich, dass besagte Information anschließend an die Zentrale des LG PRE ANCCE in Spanien geschickt wird.

-                     Ein Exemplar für das Büro des LG PRE ANCCE: der Tierarzt muss dieses Dokument an seinen Verein schicken.

-                     Ein Exemplar für das Labor: Der Tierarzt muss dieses Dokument zusammen mit den  Blutprobe-Karten an seinen Verein schicken.

 

Außerdem fertigt der Tierarzt das Dokument für die Beantragung einer Blutanalyse der Mutter an (in dreifacher Ausfertigung), für folgende Empfänger:

 

-                     Ein Exemplar für den Antragsteller. Es ist wichtig, dass dieses Dokument dem Besitzer auf vor Ort ausgehändigt wird, sobald der Tierarzt mit seiner Arbeit beendet hat.

-                     Ein Exemplar für den Beauftragten des LG PRE ANCCE: Der Tierarzt muss dieses Dokument seinem Verein zukommen lassen.

-                     Ein Exemplar für das Labor: der Tierarzt muss seinem Verein dieses Dokument zusammen mit den Blutprobe-Karten zukommen lassen.

 

Wenn aufgrund irgendwelcher Umstände der Tierarzt seinen Verpflichtungen im Voraus oder zum verabredeten Zeitpunkt nicht erfüllt, so gelten diese von Rechts wegen als aufgeschoben.

 

 

6. Schritt: Versand der Dokumente und der Blutproben-Karten

 

Sobald der Voreintragungs-Schein des Fohlens, das Dokument für die Beantragung der Blutuntersuchung der Stute, das Original des Deckscheins und die Karten mit den Blutproben vollständig eingegangen sind, muss das Informationsformular auf SPANISCH ausgefüllt werden, das man im Archiv „Access“ bekommen kann: INTERNACIONAL 2 – DOCUMENTO DE PREINSCIPTCION DEL POTRO Y SOLICITUD DE ANALÍTICA DE LA YEGUA MADRE, welches auch im Anhang beigefügt wurde.

Sobald die Informationen in diesem Archiv vollständig angegeben wurden, müssen sie regelmäßig an folgende Mail-Adresse geschickt werden:

internacional@lgpreancce.com

 

Außerdem werden für jedes Fohlen die 2 Blutkarten (ein Exemplar für das LG PRE ANCCE und ein Exemplar für das Labor zusammen mit jedem Voreintragungs-Schein des Fohlens), den 2 Formularen für die Beantragung der Blutanalyse der Mutterstute (ein Exemplar für den Beauftragten des LG PRE ANCCE und ein Exemplar für das Labor) und dem Original-Deckschein  an folgende Adresse geschickt:

 

Área Interancioal del LibroGenealógico

Torneo Parque Empresarial

C/ Astronomía 1

Torre 3, Planta 9, Oficina 5

41015 Sevilla

España

 

Es ist wichtig, dass Sie Fotokopien von allen Dokumenten, die Sie an die Zentrale des LG PRE ANCCE nach Spanien schicken, aufbewahren.

 

Sobald die Probe untersucht wurde und die Herkunft feststeht, werden die Produkte in das Stutbuch eingetragen und ihre Dokumente für den Weiterversand an die Pferdebesitzer dem Verein zukommen gelassen.

 

Anmerkung

 

Im Zusammenhang mit diesen neuen Eintragungen gilt, dass, falls im Verlauf des Jahres 2007 bereits ein Mikrochip gesetzt wurde oder bereits eine Blutprobe entnommen wurde, der anerkannte Tierarzt die Identität des Tieres bestätigen muss und den Mirkochip, der bereits vorhanden ist, aufschreiben oder den entsprechenden Aufkleber auf den Voreintragungs-Schein aufkleben, falls er über ihn verfügt. (Achtung: es darf kein zweiter Mikrochip gesetzt werden). Ebenso wird eine Blutprobe entnommen, NIEMALS Haare, wobei die dafür vorgesehenen Karten für Blutproben verwendet werden.

 

Das restliche Vorgehen ist dasselbe wie oben erklärt.

 

Die VORGEHENSWEISE bei VERLORENEN PÄSSEN, wenn eine erneute Ausstellung nötig ist, ist folgende:

 

Im Falle eines verlegten Passes, kann man einen Code 115 beantragen, eine Neuausstellung der Ausweispapiere, da diese Fälle in gleicher Form behandelt werden, als wäre es eine neue Eintragung.

Die Vorgehensweise ist die gleiche, wie oben erklärt wurde, mit dem Unterschied, dass es nicht notwendig ist, einen neuen Mikrochip zu setzen, sondern dass dieser, der ja bereits existiert, nur abgelesen und auf dem Voreintragungs-Schein eingetragen wird, und in den meisten Fällen wird es natürlich nicht möglich sein, von der Mutterstute Blut zu bekommen.

 

Bestandsmeldungen der Gestüte und Hengsthalter für das STUTBUCH 2007

 

Wichtig! Da das Stutbuch am 01.01.2007 von der Cria Caballar an die ANCCE übergeben wird, gehen die jährlichen Bestandsmeldungen der Gestüte und Hengsthalter bereits an die neue Stutbuchführung.

Die Bestandsmeldung ist als Exceltabelle herunterzuladen. Bitte am PC ausfüllen, und einen unterschriebenen Ausdruck an die Geschäftsstelle schicken:

 

AACCPRE

An der Molkerei 8

56288 Kastellaun

Bestandsmeldung

 

Wenn Sie mit der Maus über die spanischen Bezeichnungen fahren erscheint eine deutsche Übersetzung.

 

 

 Management des Stutbuchs in Deutschland

 

Als einer der ersten Vereine weltweit hatte die AACCPRE einen Vertrag nach Art. 16 des Real Decreto erhalten. Diese vertragliche Regelung erkennt die AACCPRE als eine nach dem spanischen Gesetz anerkannte Vereinigung an und wurde im Hinblick auf die Übertragung des Stutbuchs an die ANCCE bereits neben der Anerkennung durch das Verteitigungsministerium auch bereits durch die ANCCE und das Landwirtschaftsministerium mitgenehmigt.

Landwirtschaftsministerium überträgt das Stutbuch ab dem 01.01.2007 an die ANCCE

Ab dem 01.01.2007 hat die CIA CABALLAR die Verantwortung des Stutbuchs an die ANCCE übergeben, die direkt unter der Kontrolle des Landwirtschaftsministeriums steht.

Daher wird in Zukunft auf allen Papieren und den Abstammungsnachweisen anstelle des Logos des Verteidigungsministeriums das Logo des Landwirtschaftsministeriums angebracht sein.

Mit diesem Wechsel setzt die spanische Regierung Vorgaben der EU um.

Fohleneintragung, incl. DNA Probenentnahme und Chippen nur noch durch authorisierte Tierärzte

Da das neue Stutbuch sich erst ab dem 01.04.2007 mit dem Ausland beschäftigt, ist es zur Zeit nicht klar, ob  die von der CRIA CABALLAR geschulten Tierärzte übernommen werden. Als sicher gilt das zumindest eine weitergehende Schulung stattfinden wird.

  

WICHTIG! In Zukunft muß ein Fohlen spätestens 6 Monate nach der Geburt bei der AACCPRE Geschäftsstelle gemeldet werden. Diese beauftragt dann einen der zugelassenen Tierärzte, das Fohlen einzutragen.

WICHTIG! Nur diese Tierärzte dürfen den Chip setzen, die DNA Probe (Blutprobe) entnehmen und die Beschreibung des Fohlens (Wirbeldiagramm, Abzeichen, Farbe) vornehmen.